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Frage von Hannes L. •

Frage an Angela Merkel von Hannes L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Merkel,

eigentlich sollten Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Demzufolge müsste jeder Parlamentarier einem Gesetz, dessen Verfassungskonformität er oder sie bezweifelt, seine Zustimmung verweigern.
Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass besorgte Bürger beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsklage gegen neu beschlossene Gesetze einreichen und Recht bekommen.

Wie kann es sein, dass diese Menschen ganz offenbar mehr Ahnung vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben?

Warum kommt ein Gesetzentwurf wie der zur ´Vorratsdatenspeicherung´, der von Juristen, Ärzten, Geistlichen, namhaften Politikern, Sachexperten, Datenschützern und Bürgerrechtlern in absolut seltener Eintracht abgelehnt wird, dessen Sinn selbst von Ermittlern angezweifelt wird, überhaupt zur Abstimmung?

Warum werden Kritiker lächerlich gemacht und der Paranoia bezichtigt?

Und wieso machen sich immer mehr Bürger, die nach dem Prinzip der Nichteinmischung nicht mit Regierungsaufgaben belastet sein sollten, ernsthafte Sorgen über die, gelinde gesagt, weltfremden, Beschlüsse der Regierung?

Warum wird die angebliche Gewissensfreiheit von Abgeordneten immer wieder mit ´Fraktionsdisziplin´ oder ´EU-Vorgaben´ außer Kraft gesetzt?

Mit freundlichen Grüße und der Bitte um Antwort,
H.L.

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