Frage an Angela Merkel von Gerd l. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr verehrte Frau Dr. Merkel,
die neue Regelung über den Bezug des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose wirft offenbar mehr Fragen auf als zunächst angenommen und läßt neue Ungerechtigkeiten entstehen. Die größte Sorge für ältere Arbeitnehmer dürfte sein, bei ihrer Kündigung nicht nur den Arbeitsplatz, sondern auch das, was in einem langen Berufsleben an Werten geschaffen wurde und für die Alterssicherung gedacht war, verloren geht, wenn die Arbeitslosigkeit länger andauern sollte. Warum wird die Regelung des Arbeitslosengeldes I nicht so belassen, wie sie ist und statt dessen anteilig nach der Lebensarbeitszeit das Schonvermögen gestaffelt wird? Dann könnte ein älterer Arbeitsloser trotz drohender Zwangsberentung und massiven Abschlägen in der Rente doch wenigstens sein Wohneigentum, seine Lebensversicherung oder die Sparvermögen in bestimmten Grenzen für die private Altersvorsorge behalten, wenn der "Hartz IV-Fall " eintritt.
Mit freundlichen Grüßen Gerd l´Etienne