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Frage von Lutz S. •

Frage an Angela Merkel von Lutz S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

für Betriebsrenten gilt die folgende Entscheidung des Gesetzgebers.
"Die Anwendung des vollen Krankenkassenbeitragssatzes auf Betriebsrenten sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner gilt seit dem 1. Januar 2004".

Meine Frage ist nun:
Die Beamten erhalten eine Pension eines Amtes einer Verwaltung einer Firma im Staats-, Landes- oder Kommunalbesitz. Ein Unterschied zu einer Firmenpension ist nicht erkennbar. Deshalb sind die Beihilfen (70%) nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes auf die Krankheitskosten dieser Personengruppe zu streichen.

Zumindestens ist der Zuschuß als geldwerter Vorteil zu versteuern.

Wie ist Ihre Meinung dazu?

Mit freundlichem Gruß
Lutz Schowalter

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