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Frage von Christine W. •

Frage an Angela Merkel von Christine W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bei der Eröffnung der Ausstellung "Survivors" am gestrigen Tag haben Sie erneut auf die Verantwortung eines jeden gegen Antisemitismus und Hetze im allgemeinen aufmerksam gemacht.
Bereits am 27.05.2019 hat der EuGH im Verfahren C-508/18 festgestellt, dass Deutschlands Staatsanwaltschaften, die Kraft Gesetz direkt der Politik unterstellt sind (§§ 146, 147 GVG), nicht den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügen. Da Deutschland dieses Urteil bis heute ignoriert ist es u.a. nicht möglich einen europäischen Haftbefehl zu beantragen. Das bedeutet, dass z.B. der antisemitische Attentäter von Halle, wenn er ins Ausland hätte fliehen können, sich, mangels Auslieferungsmöglichkeiten, in Deutschland nie hätte verantworten müssen.
Gemäß Art. 61 Abs.1 GG sind in erster Linie Sie für die Umsetzung derartiger Entscheidungen, wie der hier genannten Entscheidung des EuGH zuständig. Weshalb sind Sie in dieser Sache noch nicht tätig geworden und schaffen damit letztendlich einen Rückzugsraum für Straftäter übelster Sorte? Wie ist Ihre Untätigkeit bei der Umsetzung der Vorgaben des EuGH mit Ihrer immer wieder erwähnten Verantwortung zur Verhinderung weiterer antisemitischer bzw. allgemein hetzerischer Taten in Einklag zu bringen?

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