Frage von Andrea Martina H. • 23.08.2018
Frage an Angela Merkel von Andrea Martina H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Bundeskanzlerin Frau Merkel,
am Anhörungstag, 08.05.2018, vor dem Landgericht Mönchengladbach wurde unserer behinderten Tochter, ihre Sprache ist durch den langen Heimaufenthalt fast vollständig versiegt, ihr Sprachcomputer, über den sie kommuniziert, nicht zur Verfügung gestellt. Was haben wir nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz § 27 AGG Abs. 2 S. 1
http://www.buzer.de/s1.htm?a=27&g=AGG&kurz=SGB+X&ag=3086
für Rechte um uns vor Benachteiligung zu schützen?
Mit freundlichen Grüßen
Familie
Simon und Andrea Martina Huber
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU