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Frage von Hildegard T. •

Frage an Angela Merkel von Hildegard T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Sie sprachen kürzlich bereits zum vierten Mal die nachfolgende Eidesformel:

„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

– Art. 56 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland[5]

Angesichts der der täglichen Meldungen in der Presse und hier auf www.abgeordnetenwatch.de scheint diesen Satz zu sprechen mehr eine lästige Übung als eine Verpflichtung für Sie zu sein.
Stichwort "Lobbyismus", den Sie besonders wichtig und nützlich finden.

Frage: Warum die Geheimhaltung wer die Parlamente "bevölkert" und zu welchem Zweck?

Ich gehöre mit Grundsicherung zu der 25% starken Gruppe am untersten Rand dieser Gesellschaft und habe auch eine Lobby, die Sozialverbände, die von Ihnen allerdings, seit Sie Bundeskanzlerin sind, konsequent überhört und ignoriert werden. Seit Einführung 2005 von Hartz IV hat sich die Situation für die Betroffenen nicht nur finanziell erheblich verschlechtert. Schon allein der Umgangston sowie die Wortwahl die ich beim Gang zum Amt antreffe ist unter aller Würde, die doch "unantastbar" ist.
Seit ca. einem Jahr stelle ich fest, Zyniker*in zu sein ist die wichtigste Grundvoraussetzung um Sachbearbeiter*in im Sozialamt zu werden.

Frage: Woher leiten Sie Ihre Legitimation ab, dahingehend Weisung zu geben, derart mit Teilen des Volkes umzugehen , die Jahrzehnte ihres Lebens durch ihre Arbeit und sonstige Lebensleistung zum Wohlstand dieses Landes beigetragen haben?

Demokratie beinhaltet mehr als nur alle vier Jahre das Volk an die Wahlurne zu rufen. D.h. der Staat und seine Vertreter müssen sich allen voran an Gesetze halten.

Frage: Warum muss ich inzwischen mit der vierten Klage bei Gericht das einfordern, was im SGB eindeutig geregelt ist?

H. T.

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