Frage an Angela Merkel von Helmut B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merkel, ich hätte gerne von Ihnen eine persönliche Antwort, wie Ihre Sichtweise zum Thema ist. Mit freundlichem Gruß H. B.
Rupert Scholz, war Staatsrechtsprofessor in Berlin und Bundesverteidigungsminister (CDU) in Bonn und erklärte bereits vor 2 Jahren: Führende Politiker argumentieren, sie müssten wegen des Grundgesetzes alle Flüchtlinge ins Land lassen. Das Gegenteil ist richtig, erklärt Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
http://www.focus.de/politik/deutschland/wir-verteidigen-europas-werte-asylrecht-kennt-obergrenze_id_5016673.html
Die folgenden Punkte sind unter obigem Link ausführlich nachzulesen.
1. Asyl begründet keinen Anspruch auf Einwanderung 2. Jeder EU-Staat hat das Recht auf Grenzkontrollen 3. Der Staat muss nationale Identität schützen 4. Das Asylrecht steht nicht über anderen Grundrechten 5. Das Asylrecht kennt verfassungsrechtliche Schranken 6. Der Bundestag kann Asyl-Obergrenzen einziehen 7. Wer Regeln bricht, hat keinen Anspruch auf Asyl 8. Familiennachzug lässt sich rechtlich stoppen 9. Deutschland kann Flüchtlinge zurückschicken 10. Die geplanten Transitzonen sind mit der Verfassung vereinbar
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio sagt:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article146079219/Staat-heisst-auch-Herrschaft-ueber-die-Grenzen.html
Ein Hinweis zur Genfer Flüchtlingskonvention! Das Dublin-Abkommen und Schengen basieren genau auf Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention! Deshalb haben sowohl Orban als auch Merkel, als auch alle Staaten, die die Flüchtlinge weiterschleusten, gegen das von ihnen ratifizierte Recht der Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen.
Links zum Grundgesetz § 16a und zur Genfer Flüchtlingskonvention https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
http://www.bamf.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/G/genfer-fluechtlingskonvention.html?view=renderHelp[CatalogHelp]
http://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-GFK-Pocket_2015.pdf