Frage an Angela Merkel von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt.“
Sie und Ihre Partei, die CDU, verhindern seit Jahrzehnten, dass das deutsche Volk sein im Grundgesetz niedergelegtes Recht auf Abstimmungen erhält.
Alle Nachbar-Völker um Deutschland herum können die Politik ihres Landes mitbestimmen und mitgestalten – an erster Stelle unsere Schweizer Nachbarn.
Am 17. September 2006 votierten 21,3 % der Berliner für die CDU und 84 % für die Einführung des Volksentscheids und der direkten Demokratie im Land Berlin.
Es liegen im Bundestag drei Gesetzentwürfe und eine oder bereits mehrere Millionen Unterschriften von Bürgern für die Einführung des Volksentscheids und der direkten Demokratie auf Bundesebene vor.
Wie lange glauben Sie, die Einführung des Volksentscheids und der direkten Demokratie auf Bundesebene noch blockieren zu können?
Sie führten den letzten Wahlkampf 2005 u.a. mit der Parole, dass wir von unseren Nachbarn lernen können und müssen?
Warum lehnen Sie die Volksentscheide, wie wir sie aus der Schweiz seit Jahrhunderten als sehr erfolgreich kennen, so entschieden ab?
Hochachtungsvoll
Georg Zenker