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Frage von Christine W. •

Frage an Angela Merkel von Christine W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

in der jüngsten Sicherheitsdebatte haben Sie immer wieder betont, dass die CDU für die Mitte und für Rechtsstaatlichkeit steht.
In der WDR-Nachrichtensendung "Aktuelle Stunde" vom 11.01.2017 machte der Kölner Rechtswissenschaftler Prof.Dr. Depenheuer hingegen Ausführungen zur Aussetzung von Grundrechten im Rahmen der derzeit diskutierten Verschärfung von Sicherheitsgesetzen. Da CDU-Mitglieder im Fernsehrat des WRD sitzen und damit auch die Geschicke des Senders lenken können, würde mich interessieren, ob die CDU tatsächlich eine Aussetzung von Grundrechten beabsichtigt? Vor allem würde mich interessieren wie in diesem Fall die gegenseitige Kontrolle der Staatssgewalten gewährleistet sein soll, wenn dem Bundesverfassungsgericht, welches u.a. die Grundrechtskonformität von Gesetzen prüft, durch Aussetzung bestimmter Grundrechte die Prüfungsgrundlage entzogen wird?

Falls Sie bzw. die CDU sich nicht mit dem eben genannten Fernsehbeitrag identifizieren möchten würde mich darüber hinaus interessieren wie Sie zu derartigen Beiträgen bezüglich der Aussetzung von Grundrechten stehen? Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Ignorieren von Grundrechten aktuell in erster Linie der NPD vorgeworfen wird, gegen die deswegen ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet worden ist.

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