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Frage von Jens K. •

Frage an Angela Merkel von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Merkel,

Sie sind nun seit dem Jahr 2005 Bundeskanzlerin. In diesen 10 Jahren Ihrer Kanzlerschaft verabsäumten Sie es, folgende seit zehn Jahren dringend notwendige Maßnahmen für die Bevölkerung umzusetzen:

1) Verstärkter sozialer Wohnungsbau für Obdach- und Mittellose
2) Mietfreie Zurverfügungstellung von Liegenschaften des Bundes für Bedürftige
3) Zurverfügungstellung von Mitteln für Renovierung und Sanierung dieser Wohnungen
4) Verstärkte Einstellung von Lehrern um den regelmäßigen Schulbetrieb zu gewährleisten
5) Einführung einer Pflicht für Banken zur Verfügungstellung eines Kontos auch für Mittellose
6) 3.000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei zur Erhöhung der inneren Sicherheit
7) Erhöhung Investitionen pro hilfsbedürftiger Person auf 670 Euro / Monat

Dies alles war in diesen 10 Jahren nicht möglich, immer mit dem Hinweis auf die finanzielle Nichtdarstellbarkeit.

(1) Meine Frage an Sie ist: Was hat sich plötzlich verändert, dass Sie alle diese Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Volumen von ca. 16.000.000.000 Euro jährlich – welche ja bereits für die einheimische Bevölkerung absolut sinnvoll gewesen wären - nun plötzlich umsetzen können ?

(2) Ihre Bundesregierung beschloss kürzlich, dass, „um angebliche „Fehlanreize“ zu vermeiden, sollen Asylsuchende künftig nicht mehr drei, sondern sechs Monate lang in den Erstaufnahmelagern verbleiben müssen.“

Sie wissen aber schon, dass im Dublin-Vertrag geschrieben steht, dass die Zuständigkeit des Asylantrags genau nach sechs Monaten auf den Staat übergeht, in dem der Asylbewerber sich diese Zeit aufgehalten hat ?

Mit dieser Neuregelung nehmen Sie sich also ohne Not jegliche Rücknahme-Pflicht der aufnehmenden Staaten. Ist das Ihr Ernst ?

Meinen Sie darüber hinaus, dass es zur Friedfertigkeit der Asylbewerber beiträgt, wenn diese feststellen, mindestens sechs Monate in einem Erstaufnahmelager festzusitzen ?

Viele Grüße,
Jens Käschel

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