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Frage von Annegret F. •

Frage an Angela Merkel von Annegret F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ihr Parteigenosse Zimmer hält die Sanktionen in ALG II für "mit dem Grundgesetz vereinbar". Sehen sie das auch so? Ich kann den Paragraphen gar nicht finden, der eine Wohlverhaltenpflicht der Bürger vorschreibt? Ich kann auch keine Straftat finden, die "Verletzung der Mitwirkungspflicht" beinhaltet, sie zum Straftatbestand macht, die mit der Todesstrafe, verhängt durch Nichtjuristen in Deutschland geahndet wird. Können sie mir da weiter helfen?

Wann wurde denn die Existenzberechtigung von Menschen mit mangelndem Wohlverhalten laut Deutschem Grundgesetz in Frage gestellt?

Was hat denn dann die ehemalige DDR zu einem Unrechtsstaat gemacht, wenn das regelkonforme Verhalten eine Grundpflicht von Bürgern ist?

Und seit wann gibt es eine verordnete oder geduldete Sippenhaft? Zuletzt ist mir dieses Verhalten bei Republiksflucht begegnet, da wurde Angehörigen des Flüchtigen ein verantwortungsvoller Arbeitsplatz verweigert, weil man davon ausgegangen ist, dass Angehörige involviert oder wenigstens informiert waren...bis die Tochter des Staatsratsvorsitzenden Republiksflucht begangen hat.

Ist es also in Ordnung, wenn einer Schülerin das Kindergeld über Jahre vorenthalten wird, ja sogar Anträge verschwinden (wie laut Recherche von Günter Wallraff häufig passiert), nur weil die Mutter unbequem auf ihre Rechte pocht?

Sind das jetzt genau diese Grundlagen, die sie morgen mit dem Beibehalten von Sanktionen bestätigen wollen, weil die fehlende Pflichterfüllung von Amtsträgern zu Fehlern von Leistungsempfängern werden sollen?

Ich danke für eine baldige Antwort.

A. Fischer

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