Frage an Angela Merkel von Michael s. bezüglich Recht
Guten Morgen,
wie sehen Sie es persönlich/politisch/strafrechtlich, das das Beamtenrecht über das Grundgesetz gestellt wierd ?
Beweis :
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) ...
(3) Niemand darf wegen seines (.....) politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...
Artikel 120
(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
Also werden Kriegsfolge und Besatzungskosten durch die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Menschen im öffentlichen Dienst, wie Sie zum Beispiel, Zahlen natürlich nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, dementsprechend beteiligen Sie sich nicht an diese Kosten. Dieszufolge müssten sich in mindestens zwei Fällen diejenigen, die im Genuss des Beamtenrechts kommen, strafbar machen.
Sind diejenigen im öffentlichen Dienst von der "Mitschuld" des 2.Weltkrieges befreit ?
1. strafbar im Sinne des Artikel 3 des Grundgesetzes
2. das das Beamtenrecht über das Grundgesetz gestellt wierd.