Frage an Angela Merkel von Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. MERKEL -
Die aktuellen Vorgänge in der Ukraine - die Beteiligungen und Rollen der EU, der Nato, der USA, Rußlands etc. an und bei diesen Ereignissen - werden in Medien und Öffentlichkeit emotionsgeladen kontrovers diskutiert. Die medialen Berichterstattungen scheinen oft abzuweichen von einer verständigen Würdigung der faktischen Gegebenheiten, die in den Medien publizierten Bevölkerungsbefragungen zum Thema erscheinen für irrelevant, wenn man sich vor Augen hält, daß die Mehrheit der Bevölkerung nahezu keine Ahnung von der Materie hat. Ich stoße mich nicht an den Diskussionen um völkerrechtliche Legitimität der gegenwärtigen Ukrainischen Regierung (nach strenger Auslegung der ukrainischen Verfassung ist der Machtwechsel nicht rechtskonform erfolgt?). Unabhängig dessen wird diese gegenwärtig waltende Regierung von allen Konfliktbeteiligten als provisorische oder Übergangsregierung bezeichnet, zum Einen wegen der Art ihres Zustandekommens, zum Zweiten wegen der in Kürze anstehende Parlaments-Neuwahlen. Nun meine Frage - unbelassen aller anderen Dinge, die man fragwürdig finden könnte in dieser Sache: Halten Sie es für politisch korrekt, eine Übergangsregierung eine derart weit in die Zukunft hineinreichende vertragliche Entscheidung (wie etwa eine Blockbindung)vornehmen zu lassen? Ein solcher Vertrag wäre für alle nachfolgenden (und dann demokratisch autorisierten Nachfolgeregierungen) rechtsverbindlich. Möchten Sie tatsächlich eine zukünftige Regierung der Ukraine durch Ausnutzung eines gegenwärtigen Sonderzustandes dermaßen kompromittieren, daß ihr nahezu alle wesentlichen Gestaltungsfreiheiten, was die Zukunft ihres Landes angeht, aus der Hand genommen wurden durch unter fragwürdigen Umständen und zweifelhafte Personen übereilt paraphierte Verträge? Warum warten Sie nicht bis Mai und verhandeln dann mit einer zweifelsfrei rechtmäßigen ukrainischen Regierung?
mit angemessenem Respekt + freundlichen Gruß
Peter HEHL .