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Frage von Margit N. •

Frage an Angela Merkel von Margit N. bezüglich Recht

Zitat:
"Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro vorläufig eingestellt worden. Das teilte das Oberlandesgericht in Hamburg am Montag mit. Der Beschluss ist nach Gerichts-Angaben nicht anfechtbar. Damit ist Tebartz-van Elst nach Informationen des Gerichts nicht vorbestraft, weil die Strafzahlung unter der Summe von 90 Tagessätzen liegt."

Liebe Angela,

ich kann es einfach nicht glauben, dass Deutsches Recht so entscheidet.

Ich bin Mitte 50 (seit meinem 16. Lebensjahr zahle ich Steuern) und habe aufgrund kleinerer Reisekostenbelege, die von meinem damaligen Steuerberater falsch angesetzt wurden, bei einer Steuerprüfung einen entsprechenden Betrag nachzahlen müssen. Bei mir wurde sehr akribisch geprüft und nachveranlagt.
Ich glaub es einfach nicht. --- EINGESTELLT !!! --- Bei diesem Menschen!!!
Und nur 20.000 € Strafe. - Das ist vollkommen unbegreiflich für einen Bürger dieses Landes.

Hier wird gegenüber dem Steuerzahler und einer Person die keine Steuern zahlt (!!!) mit zweierlei Maß gemessen.

Ich bitte freundlichst um Ihre persönliche Stellungnahme und verbleibe

mit herzliche Grüßen

Margit Nacke

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