Frage an Angela Merkel von Oskar M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
die Fraktion CDU/CSU hat einmütig, also auch Sie, den Antrag 14/2522 "Einheitliches Versorgungsrecht für die Eisenbahner herstellen", v. 18.01.2000, im Bundestag eingebracht.
Die Rechtmäßigkeit dieses Antrages wurde akribisch über die selbstverständlich bestehenden
und zutreffenden Gesetze, Verordnungen und Tarife in den Bundestagsitzungen von dafür prädestinierten CDU-MdB nachgewiesen und besonders politisch begründet.
Sie, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, haben sich unmissverständlich persönlich zu diesem Antrag in einem Brief, v. 02.06.2000, an die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdED) bekannt und dessen sozialen und politischen Inhalt ausdrücklich mit den Forderungen der GdED uneingeschränkt gleichgesetzt.
Zitat, Brief v. 02.06.2000 http://avdr-versorgung00.blog.de/2012/06/
" Ebenso muss unseres Erachtens eine Regelung gefunden werden, damit die von den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn rechtmäßig erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung Deutsche Reichsbahn anerkannt und ausgezahlt werden."
Diese Regelung ist denkbar einfach.
Da alle zutreffenden Gesetze, Verordnungen und Tarife schon am 18.01.2000 vorhanden waren, bedarf es lediglich der Durchführungsbestimmung des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Meine Frage:
Frau Bundeskanzlerin, können Sie meiner Bitte folgen und Herrn Dr. Ramsauer anweisen die erforderliche Durchführungsbestimmung unverzüglich zu erlassen?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Oskar Michl, 80, Reichsbahn-Hauptrat i. R.
Interessengemeinschaft ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn (IGDR)
ehem. Betriebsratsvorsitzender Zentrale Werke Mainz/Leipzig 1990-1997
ehem. Mitglied "Oskar der Gerechte", aller HPR DR 1990-1994
ehem. Mitglied GBR DBAG 1994-1997