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Frage von Monika D. •

Frage an Angela Merkel von Monika D. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

die Einführung der Mütterrente laut Ihrem Wahlprogramm finde ich sehr gut.
Um meine Wahlentscheidung zu festigen, würde ich gerne wissen, ob mit Einführung der Mütterrente der §70 SGB VI Abs.2 (Additionsverfahren/Höchstwertbegrenzung)
gändert wird. Mir und vielen Müttern, besonders in den neuen Bundesländern, wird durch die derzeitige Regelung infolge des Additinsverfahrens Entgeltpunkte für die Kindererziehung gekürzt. Diese Kürzung der Entgeltpunkte im Rahmen der Mütterrente würde bei vielen Müttern, besonders in den neuen Bundesländern, erfolgen, da die Mütter im 2. Erziehungsjahr in der Regel wieder berufstätig waren und auch wieder in die Sozialkassen eingezahlt haben. Es wäre wünschenswert, dass die Erziehungsleistung eines Kindes bei allen Müttern gleich mit einem vollen Entgeltpunkt pro Erziehungsjahr bewertet wird.
gekürzt.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Dörband

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