Frage an Angela Merkel von Hans K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzler,
Bei drei Urteilen des BVHG hat sich der Bundestag sehr unterschiedlich verhalten:
a) Gleichberechtigung der Homosexuellen: sehr flotte Umsetzung; Anzahl der Betroffenen nicht so hoch, paßt aber gut in die Gender Politik;
b) Mindestanteil der Stimmen bei der Europawahl: Leitmotiv - was geht uns Karsruhe an? Umsetzung: keine 0%, sondern 3%. Ging relativ zügig. Betroffene: die derzeitigen Inhaber hochvergüteter EU Mandate auch Ihrer Partei und der Souverän.
c) Korrektur des Wahlrechtes: im Vergleich zu a und b hat dies eine Ewigkeit gedauert. Die gefundene Lösung kommt den Interssen der Parteien eher monität entgegen als denene des Volkes.
Ich möchte von Ihnen die Gründe für diese unterschiedliche Vorgehensweise erläutert haben.
Mit gespanntem Gruß
H. Kellermann