Frage von F.J T. • 12.06.2013
Frage an Angela Merkel von F.J T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr.Merkel,
wie kann es angehen das Sie für Hilfe in den Hochwassergebieten bitten aber eine Freiwillige Feuerwehr ( Erwitte ) die von Ihrer Partnerstadt ( Aken/Elbe) um Hilfe gebeten wurde, dieses aber durch eine Person die sich Regierungsdirektor (H.Jäger) aus Arnsberg nennen darf, untersagt wird. In meinen Augen ist das unterlassene Hilfeleistung von der Regierung Arnsberg. Auch wenn die Entscheidung des H.Jäger gesetzlich richtig ist, ist dieses moralisch in keiner Weise zu vertreten und so ein Herr darf so ein Amt absolut nicht ausführen. Ich bitte Sie sich dieser Angelegenheit dringend anzunehmen da die Hilfe immer noch benötigt wird
F.J Tacke
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU