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Frage von Marcus B. •

Frage an Angela Merkel von Marcus B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen. Somit wird jeder weitere verdiente Euro oberhalb der Bemessungsgrenze sozialversicherungsfrei verdient. Die Einkommenssteuer berücksichtigt jedoch nicht das Vorhandensein von Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das führt dazu, dass Bezieher hoher Einkommen rechtswidrig steuerlich bevorzugt werden, obwohl es rechtlich möglich ist, den durch Übersteigen der Bemessungsgrenze nicht sozialversicherungspflichtig verdienten Teil des Einkommens bei der Einkommenssteuer voll zu berücksichtigen, wobei an die Stelle der Sozialversicherungspflicht die allgemeine Steuerpflicht tritt, bei der sowohl der Arbeitnehmeranteil als auch der Arbeitgeberanteil als reine allgemeine Einkommenssteuer für den die Bemessungsgrenze übersteigenden Anteil im Steuersatz voll berücksichtigt werden. Wäre das schon immer so gewesen, wäre der Solidaritätszuschlag nicht nötig gewesen. Wann werden Sie endlich die Abgabengerechtigkeit wieder herstellen ?

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