Frage von Reinhard H. • 05.05.2013
Frage an Angela Merkel von Reinhard H. bezüglich Soziale Sicherung
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch - (SGB XII)
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
sehr geehrte Damen und Herren,
warum wird ein Antrag für o. g. Leistungen (Mietzahlungen) vom Amt abgelehnt, wenn die Dauer der Leistungen länger als 6 Monate (genau 7 Monate) in Anspruch genommen werden müssen?
Wenn diese Regelung lt. Gesetz (vielleicht gibt es ja Ausnahmen) besteht, können doch diese Leistungen für den lt. Gesetz festgelegten Zeitraum gezahlt und nicht gleich abgelehnt werden.
Wenn man durch die Ablehnung der o. g. Leistungen seinen Wohnraum verliert, zu welchen Leistungen ist das Amt dann verpflichtet?
Gibt es andere Möglichkeiten solche Leistungen zu beantragen und wenn ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen
R. Hellmyß
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU