Frage von Christoph B. • 21.04.2013
Frage an Angela Merkel von Christoph B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte frau Bundeskanzlerin
warum " In der Regel nutzen Steuerhinterzieher eine Selbstanzeige, um das Strafmaß und die Nachzahlungen deutlich zu reduzieren. Aber: Wenn der Gesetzesbrecher zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits Kenntnis vom Beginn von Ermittlungen hat oder haben müsste, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr strafmildernd oder strafbefreiend." wenn strafen gemildert werden verstehe ich aber nachzahlung muß voll sein .
gruß
Christoph Böhm
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU