Frage an Angela Merkel von Petra L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
während meiner Ausbildung bei einem Steuerberater Anfang der 80iger Jahre gab es die Möglichkeit Arbeitnehmern einen Aushilfslohn von 390 DM, der pauschal vom Arbeitgeber versteuert wurde, zu zahlen. Bedingung war, dass es sich um Personen handelt, die keine Festanstellung auf Steuerkarte hatten. Somit kamen nur Hausfrauen, Studenten, Schüler in Frage.
Heute können sogar Festangestellte einen 450 Euro Minijob zusätzlich ausüben. Hier wird doch arbeitslosen Arbeitnehmern die Chance genommen eine Stelle zu finden, da die Arbeit von Angestellten zusätzlich übernommen wird. Wie kann das sein?
Ich frage mich wo das hinführt. Im Einzelhandel, um nur eine Sparte zu nennen, gibt es bald nur noch diese Minijobs. Ich kann dazu nur sagen, sehr Arbeitgeberfreundlich diese Regelung.
Wie sollen junge Menschen ihr Leben finanzieren und dann noch Altersvorsorge betreiben, von einem Minijob?
Warum wurde die „alte Regelung“ nicht beibehalten.
Das wäre doch ein Schritt, sozialversicherungspflichtige Stellen zu schaffen und diese gerechter zu verteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Luft