Frage an Angela Merkel von Andreas F. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Dr. Merkel,
mit dem Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten vom 4. September 2012 wurde die Regelung zum sogenannten Warnschussarrest eingefügt.
Desweiteren beinhaltet das Gesetz die Erhöhung des Höchstmaß für Straftaten von Heranwachsenden von 10 auf 15 Jahre.
Diese beiden Regelungen wurden auf Initiative der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP im JGG verankert.
Ich würde gerne wissen, warum aufgrund überwiegender negativer Expertenmeinungen zum Warnschussarrest und zur Anhebung des Höchstmaßes von 10 auf 15 Jahren solche Gesetze erlassen werden?
Wie stehen Sie zu diesen beiden Themen und sollte man sich in solchen Fragen nicht auf Experten und deren Ansichten verlassen anstatt evlt. nur ein Signal für die Wähler zu setzen?
Ich würde mich sehr freuen und geehrt fühlen wenn Sie mir diesbezüglich Ihre Meinung sagen könnten.