Frage an Angela Merkel von Otto V. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Merkel,
Ich habe zwei Fragen zur Rente.
1. Rentner müssen sich ja an der Krankenversicherung beteiligen. Dies mit dem vollen KV-Beitragssatz von derzeit 15,5 %. Dies wurde nach meiner Ansicht -und, soweit ich weiß, auch nach Ansicht des Steuerzahlerbundes- vom Gesetzgeber nicht sehr Rentnerfreundlich beschlossen. Richtig wäre der ermäßigte KV-Beitrag, da die Differenz des Beitragssatzes im "normalen Leben" dazu dient, das von den Krankenkassen zu bezahlende Krankengeld (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) zu finanzieren. Als Renten-Empfänger erhält man jedoch kein Krankengeld!
Also ist der "normale" Beitragssatz für Rentner unsozial, unmoralisch und sollte vom Gesetzgeber überprüft und geändert werden. Nicht nur immer "das Füllen der Kassen" denken!
2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Die Rentenvariante soll ja nach dem Willen des Gesetzgebers Versicherte begünstigen, die über einen sehr langen Zeitraum Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben und sich damit über eine außerordentliche lange Zeit an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt haben.
Wenn ich nun -vorzeitig!!!- im Alter von 63 Jahren und 10 Monaten am 1.12.2013 (geb. 01.1950) in die Altersrente gehen möchte, trifft die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" für mich nicht zu, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt für 49 Jahre und 8 Monate Beiträge an die Rentenkasse bezahlt habe!
Habe ich mich nicht auch "außerordentliche lange der der Finanzierung der Rentenkasse beteiligt? Solch eine lange Beitragszahlungsdauer erreichen heute sicher nicht mehr viele!!!
Wäre hier nicht Korrekturbedarf?
Wie sehen Sie dies persönlich und für die Gesetzgebung, auch wenn Sie diese ganze Rentenversorgung nicht persönlich trifft?
MfG.
Otto Vegh