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Frage von Roman B. •

Frage an Angela Merkel von Roman B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich habe im Juli diesen Jahres eine Dominikanische Frau geheiratet. Diese war von 1999 - 2008 mit einem Deutschen Mann hier in Deutschland verheiratet. Sie trennte sich 2002 von ihm und ging zurück in die Dominikanische Republik, wo sie 2004 von einem Dominikaner ein Kind bekam.Dieser mann ist auch in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen. 2008 nach der Scheidung von dem deutschen Mann, machte dieser eine Vaterschaftsklage, die aber nie zu Ende geführt wurde. Nun wollen wir das Kind nach Deutschland nehmen, sodaß wir als Familie zusammenlaben könnnen, aber das ist laut Deutscher Botschaft in der Dominikanischen Republik nicht möglich. Diese richteten mir aus, dass die Identität des Kindes nicht geklärt sei aber um dies zu klären sei eine Vaterschaftsanfechtung von nöten, da 2 Väter existieren. Nun kann aber keiner mehr eine Vaterschaftsanfechtung machen, da die Frist verjährt ist.

Können Sie mir in dieser Angelegenheit helfen???
Ich möchte doch nur glücklich sein mit meiner Frau und Ihrem Kind, aber wenn das Kind nicht nach Deutschland kann, muss ich mich wohl wieder Scheiden lassen und das ist ja nicht Sinn und Zweck der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Roman Barth

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