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Frage von Mathias E. •

Frage an Angela Merkel von Mathias E. bezüglich Wirtschaft

Sehr verehrte Frau Merkel, demnächst steht die Abstimmung zum ESM/EFSF an.

Sie wissen, worum es beim ESM/EFSF geht. Nachdem in letzter Zeit der Umfang, den dieser ESM/EFSF haben soll, immer größer wurde, geht es mir auch darum, dass
- die Beschlussorgane des ESM/EFSF nicht demokratisch gewählt und besetzt sein sollen
- sich diese Organe unbegrenzte Immunität garantieren lassen wollen
- es keinen Einfluss der nationalen Parlamente, und damit keinerlei demokratische Kontrolle, des ESM/EFSF geben soll
- der ESM/EFSF-Vertrag nach Inkrafttreten nicht kündbar sein soll, es also keinerlei Möglichkeit zum Ausstieg aus der Umverteilung von Steuergeldern zwischen den Staaten geben soll
- der ESM/EFSF-Vertrag nach Meinung einiger Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz verstößt
- in den letzten Tagen schon diskutiert wird, wie man es hin bekommen kann, dass Banken direkt auf den ESM/EFSF zugreifen können und das Geld ihnen nicht, wie ursprünglich geplant, durch die einzelnen Staaten und deren Nationalbanken zugeteilt wird

Der Bund der Steuerzahler hat den Vertrag dankenswerter Weise übersetzt, einer juristischen Prüfung unterzogen und kommentiert. Unter dem Titel „Blendwerk für leichtgläubige Bundestagsabgeordnete“ heißt es hier u.a.: „Die Kündigung des Fiskalpaktes oder des ESM ist nicht möglich. Kein vernünftiger Bürger unterschreibt in Gelddingen, speziell bei Bürgschaften und Garantien, einen Vertrag auf Ewigkeit, verzichtet auf Rechenschaft, überlässt die Honorarfestsetzung seines Beauftragten diesem selbst und gewährt ihm zusätzlich, gewissermaßen als Sahnehäubchen, umfassende Immunität gegen Strafverfolgung auch bei Veruntreuung und Geldverdummung. Wer dies im normalen Leben tut, wird üblicherweise als nachweislich unzurechnungsfähig entmündigt. Und dabei geht es beim ESM sogar um Hunderte Milliarden, wenn nicht Billionen“.

Ich denke, Sie sollten diesem Werk nicht zustimmen. Wie stehen Sie dazu? Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

Ihr
Mathias Ebert

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