Frage an Angela Merkel von Hasko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merkel
zum ersten Mal wende ich mich mit einer Frage direkt an Sie.
Ich beziehe mich auf das ACTA-Abkommen, Artikel 26, Absatz 4, Satz 1:
"A Party may provide, in accordance with its laws and regulations, its competent authorities with the authority to order an online service provider to disclose expeditiously to a right holder information sufficient to identify a subscriber whose account was allegedly used for infringement, where that right holder has filed a legally sufficient claim of trademark or copyright or related rights infringement, and where such information is being sought for the purpose of protecting or enforcing those rights."
Hier fordert das Abkommen konkret, dass allein aufgrund eines "claims", also einer Anschuldigung durch einen Rechteinhaber, sensitive Daten von Internet-Service-Providern and diesen Rechteinhaber -- nicht etwa an die Strafverfolgungbehörden -- weitergibt.
Es ist wahr, dass im Text das Wort "may" -- also "kann" -- verwendet wird. Aufgrund der außerordentlichen Brisanz dieser Passage besteht dennoch höchste Gefahr. Es werden nämlich keinerlei Anforderungen an den "claim" gestellt und es wird auch keinerlei Anhörung oder Widerspruchsrecht oder auch nur Information des Angeschuldigten gefordert. Hier werden die Staaten ganz klar zu einer Gesetzgebung aufgerufen, die im Grunde Selbstjustiz durch die Rechteinhaber legalisiert.
Mit meiner Sicht, dass das absolut unakzeptabel ist und den Rechtsstaatsprinzipien widerspricht, stehe ich nicht allein.
Ganz konkret: Werden Sie das in Ihrer Macht stehende tun, um dieses Abkommen in dieser Form zu verhindern? Oder teilen Sie meine Interpretation dieser Passage und die Sorgen vieler Wähler über dieses Abkommen nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Hasko Heinecke