Frage an Angela Merkel von Steffen F. bezüglich Soziale Sicherung
Weißenfels,den 24.01.2012
Sehr geehrte Frau Merkel
Warum führt die Regierung nicht einen existenzsichernden Mindestlohn und einen
existenzsichernden Regelsatz im SGB II und SGB XII ein?
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt,daß der Regelsatz verfassungswidrig ist.
Glauben sie ,dass 8 Euro mehr die Verfassungswidrigkeit aufheben?
Was sagen Sie,wenn das Verfassungsgericht 2012 oder 2013 schon wieder die Verfassungswidrigkeit festellt. Ein Revisionsverfahren diesbezüglich wird schon am 25.01.2012 beim BSG verhandelt.Das BSG wird die Sache am 25.01.2012 an das Verfassungsgericht weiterleiten. Das Gericht wird 2012 oder 2013,noch in Ihrer Amtszeit,ein Urteil fällen. Es wird,wenn man das vernünftig durchdenkt,zumindestens eine teilweise Verfassungswidrigkeit feststellen,auch wenn Sie dem widersprechen werden. (Nur am Rande: Ich selbst beziehe Hartz4 und kann mich von diesem Regelsatz nicht vernünftig ernähren.Auch bemühe ich mich um Arbeit und denke natürlich an die Millionen,,,die jeden Tag früh austehen und arbeiten gehen".Warum soll ein Arbeitsloser sich im 21. Jahrhundert nicht vernünftig ernähren können?
Mit freundlichen Grüßen Steffen Fuchs,Weißenfels,Sachsen Anhalt