Frage von Lasse H. • 14.01.2012
Frage an Angela Merkel von Lasse H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merkel,
am Freitag, den 13.01.2012, um 20.05 Uhr parkte das Fahrzeug ihres Personenschutz mit dem Kennzeichen B-70028 auf einem Behindertenparkplatz vor dem Kieler Hauptbahnhof, gegenüber vom Hotel Atlantic.
Ich wurde von einem Polizisten aufgefordert, wegzufahren.
Meine Einlassung, dass auch besagtes Fahrzeug wiederrechtlich parkt, wurde mit dem Hinweis abgetan, dass es sich um ein Fahrzeug der Bundeskanzlerin handelt.
Nun würde ich gerne wissen, ob für Sie als Kanzlerin andere Gesetze gelten.
Nach meiner Auffassung sind vor dem Gesetz alle gleich.
Bitte erklären Sie mir, wie solche Sonderrechte zu begründen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU