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Frage von Jill-Nadine C. •

Frage an Angela Merkel von Jill-Nadine C. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Merkel,

schon lange wird das Thema "Kampfhunde" in Ihren Reihen diskutiert, doch zu einer richtigen Lösung ist es noch nicht gekommen. Da ich demnächst ein Fachreferat zum Thema Kampfhunde halten werde, möchte ich Ihnen ein paar kurze Fragen zu dieser Thematik stellen, mit der Bitte diese zu beantworten.

- Bei einem Unfall mit Fahrerflucht wird nicht das Ding also das Auto bestraft sondern derjenige der es gefahren hat. Auf den Kampfhund bezogen ist es ähnlich. Der Unterschied eines Kampfhundvorfalls und einer Fahrerflucht ist jedoch, dass der eigentliche Verursacher, der Hund, oft getötet wird. Ist das gerecht, wieso lässt man das Ding, also den Hund, nicht leben und verurteilt wie bei dem Unfall mit Fahrerflucht den Unfallverursacher also den Halter?

- Die Zahllreichen Kampfhunde, die in bestimmten Ländern nicht mehr weitervermittelt werden dürfen, verenden ehlendig im Tierheim. Ist es in dem Fall nicht nötig besondere Gnadenhöfe für Kampfhunde zu organisieren. Kampfhunde sind auch Lebewesen. Desweiteren ist es eine sehr hohe finanzielle Belastung für die Tierheime. Wiso ist eine Unterstützung nicht möglich?

- Aufgrund des Förderalismus in Deutschland sind die Länder befugt eigene Landesgesetze zum Thema Kampfhunde einzuführen. Diese sind in Bayern sehr streng und in Sachsen sehr schwach. Sind die Kampfhunde in Sachsen denn ungefährlicher als Kampfhunde mit bayrischem Blut?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir meine Fragen für das schulische Referat beantworten würden und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jill-Nadine Clasen

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