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Frage von Falco B. •

Frage an Angela Merkel von Falco B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Fr. Dr. Merkel,

ich bin ehrenamtlicher Sanitäter, Erste Hilfe Ausbilder beim Deutschen Roten Kreuz in Berlin & ebenfalls im Kat-schutz tätig.Neuste Rettungsmittel sind immer besser ausgerüstet, wiegen jedoch aufgrund der verbesserten & erweiterten Ausrüstung mehr.Wir haben jüngst einen Rettungswagen erhalten,welcher über 3.5t wiegt.Nunmehr muss jeder einen LKW Führerschein besitzen, um dieses "Ungetüm" fahren zu können.Das Land Berlin hat kein Geld, daher kann es natürlich auch nicht jedem ehrenamtlichen Mitglied einen LKW Führerschein bezahlen.Warum kann diese Ausnahmeregelung (s. unten) nicht auf Bundesebene einheitlich beschlossen werden? Schließlich sind wir das Rückrad des Kat-Schutzes & so können wir nicht arbeiten.

EU-Führerschein, Ausnahmeregelung für Katastrophenschutz

Der Bundesrat hat am 07.11.08 eine Entschließung verabschiedet, die befürwortet, dass Mitglieder der Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutz schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4.25 Tonnen mit der Führerscheinklasse B bewegen dürfen.
Der EU Führerschein der Klasse B berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur zum Fahren von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen - anders als der alte Führerschein der Klasse 3. Nach EU-Recht sind Ausnahmen jedoch möglich.
Der BR bittet die Bundesregierung in seiner Entschließung, von dieser Ausnahmeregel Gebrauch zu machen, um die Einsatzbereitschaft der Rettungsdienste aufrecht zu erhalten.
Hintergrund für die Entschließung des Bundesrates ist, dass viele Fahrzeuge der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Damit kommen vor allem jüngere ehrenamtliche Helfer, die meist nur den Führerschein der neuen Klasse B besitzen, als Fahrer nicht in Frage. Dies beeinträchtigt den Personaleinsatz zur Besetzung des Fuhrparks erheblich. Der Bundesrat befürchtet, dass angesichts der Altersstruktur vor allem im ländlichen Raum zukünftig nicht mehr genügend Fahrer zur Verfügung stehen.

Text: Bundesrat

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