Frage an Angela Merkel von Claudia P. bezüglich Soziale Sicherung
Ich habe eine Frage zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese neue Altersrentenart soll nach dem Willen des Gesetzgebers Versicherte begünstigen, die über einen sehr langen Zeitraum Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet und sich damit über eine außerordentlich lange Zeit an der Finanzierung der Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt haben. Nach dem Gesetz betrifft dies 65jährige mit 45 Versicherungsjahren. Sie haben dann keinen Rentenabschlag. Ich bin Jahrgang 1960 und arbeite seit meinem 15. Lebensjahr. Ich kann mit 63 in Rente gehen, habe dann 48 Versicherungsjahre, muss aber einen Rentenabschlag von 10,8 % hinnehmen. Habe ich mich dann noch nicht außerordentlich lange an der Finanzierung beteiligt? Hinzu kommt, dass ich neben meinem Beruf auch noch Hausfrau bin.
Ich bin der Meinung, hier gibt es noch Korrekturbedarf bei der gesetzlichen Rente - Wie sehen Sie das?