Frage von Christian M. • 14.11.2011
Frage an Angela Merkel von Christian M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Frau Dr. Merkel,
in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
"(...)
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(...)"
Widerspricht eine Forderung nach der Berücksichtigung regionaler Unterschiede bei der Regelung einer Lohnuntergrenze somit nicht den Menschenrechten?
Mit besorgten Grüßen
Christian Mai
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU