Frage an Angela Merkel von marcus w. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
ich möchte Sie bitten, den Staatsbürgern folgende Fragen zu beantworten:
nach folgendem Urteil des Bundesverfassungsgericht Zitat:
Bundesverfassungsgericht 30.06.2009 Urteil 2BvE 2/08:
„Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt (Bemerkung meinerseits: der Begriff ist sehr unglücklich gewählt) allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten…“
Meine Frage:
Wann wird dem Deutschen Volk der EU-Beitritt (Verfassung bzw. Vertrag von Lissabon) + die geplante EU-Wirtschaftsregierung zur Abstimmung vorgelegt und wann eine Verfassung für das Deutsche Staatsgebiet?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ist das unwiderruflich dem deutschen Volk vorbehalten.
Mit freundlichem Gruß
Marcus Wessel