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Frage von Herbert D. •

Frage an Angela Merkel von Herbert D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Besteht die Möglichkeit, daß ein Amtsgericht, in diesem Fall: Bergen auf Rügen, ein Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Antrag einer Gläubigerin durchführt, wenn folgende Voraussetzung gegeben ist:

Die Grundschuld wurde von einem Bevollmächtigten bestellt, der das Recht zur Bestellung von Grundpfandrechten und zum Verkauf des Grundstückes hatte, nicht aber zur Unterwerfung.
Dann hatte der Notar aber diesen Bevollmächtigen in die "private Unterwerfung" genommen.
Mit dieser Urkunde, die also keine Unterwerfung gem. § 800 ZPO für die Grundstückseigentümerin und deren Rechtsnachfolger enthielt, sollte Zwangsversteigerung betrieben werden.
Ist das möglich? Wie wäre das möglich?
Ich sehe mich in meinen Bürgerrechten immens beschnitten, wenn dieses von der Justiz voll mit getragen wird, quer durch die Reihen, von:
Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft Stralsund, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt.
Sind wir inen Bananenrepublik?
Enschuldigen Sie diese freche Frage, aber ich habe den Glauben an unsere Justiz verloren.

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