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Frage von Dirk S. •

Frage an Angela Merkel von Dirk S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich habe einige Fragen, bzw. auch einige Anmerkungen zur aktuellen Erhöhung der Unterhaltsbeiträge von Kindern auf Basis der Düsseldorfer Tabelle. Zum 01.01.2010 wurden die Unterhaltszahlungen für Kinder deutlich erhöht. Ein Anstieg von rund 50 € pro Kind ist ein heftiger Anstieg, zumal sich auch die Kosten für die in der Mehrzahl unterhaltspflichtigen Männer auch deutlich gesteigert haben. Ich bin der Meinung, dass die gesamte Basis der Unterhaltsverpflichtung anhand der Düsseldorfer Tabelle nicht verfassungskonform ist, da hier immer von Mindestunterhalt geredet wird.
1. Welches Gremium beschliesst heute den Anstieg von Leistungen im zweistelligen prozutentualem Bereich, wo ist hier die Basis
2. Welches Gremium legt die Zahlungen der Düsseldorfer Tabelle fest ?
3. Wie kann es sein, wenn man von einem Mindestunterhalt spricht, dass zum Teil Kinder von einkommensstarken Vätern oft das doppelte bekommen, wie Kinder einkommensschwacher Väter?
4. Wieso bezahle ich für ein KInd deutlich mehr, als meine geschiedene Schwester für zwei Kinder der gleichen Altersgruppe bekommt - muss der Staat hier nicht ausgleichen
5. Wenn die Nettoeinkommen beider Erziehungsberechtigten Partner annäherng gleich hoch sind - wieso wird nicht auch das Einkommen der Elternteile, die das Kind betreuen mit heran gezogen ?
6. Jedem Kind, unabhängig von der möglichen oder verordneten Unterhaltsleistung durch jemanden steht der gleiche monatliche Betrag zu - das ist in auf Basis der aktuellen Vorgehensweise nicht gegeben.
7. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtreihe, jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Tatsache, warum werden hiernach Beträge verordnet

Es wäre sehr schön, wenn nicht nur ich, sondern auch viele andere Mitbürgerinnen und Mitbürger hierzu eine Antwort bekommen würden.
mit freundlichem Gruß aus dem Sauerland
D. Seidel

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