Frage von Fritz A. • 21.01.2010
Frage an Angela Merkel von Fritz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Fr.Merkel
Unsere frage an Sie :Betr.: Wahlversprechen 2009
Ist ein Wahlversprechen, dass von Politikern der BRD gemacht werden, aber nach der Wahl nicht eingehalten werden STRAFBAR?.
Wenn dies Strafbar ist, kann dann das Volk der BRD Strafanzeige stellen wegen Wahlbetrugs?.
Und zuletzt,wenn ja das Wahlbetrug Strafbar ist, wo kann oder sollte man Strafanzeige wegen Wahlbetrugs stellen?.
In diesem Sinne,wuerden Wir uns auf eine Nachricht von Ihnen freuen.
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU