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Frage von Jens F. •

Frage an Angela Merkel von Jens F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wann wird die Strassenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass vor Schulen und auf Schulwegen grundsätzlich nur noch Tempo 30 gefahren werden darf ?

Aus Achtung vor dem Leben und der Unversehrtheit unserer Kinder und aller Bürger hatte unsere Bürgerintitative einen entsprechenden Antrag auf strassenverkehrsrechtliche Anordnungen gemäss §45 StVO gestellt, der von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde aber unter anderem wegen fehlenden Unfallgeschehens abgelehnt wurde. Wegen des fehlenden Unfallgeschehens ! Stellen Sie sich vor !

Derartige Argumentation der entsprechenden Behörden zum Themenkomplex ist uns hier in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrfach aufgefallen, obwohl natürlich auch das Gegenbeispiel existiert, z.B. vorbildhaft in der Stadt Berlin, wo auf Initiative der zuständigen Senatorin Tempo 30 vor allen Schulen kürzlich angeordnet wurde.

Meinen Sie nicht auch, dass obengenannte Argumentation eine nach dem Grundgesetz Artikel 1 unwürdige Verfahrenspraxis darstellt und das Thema aus der Entscheidungswillkür der einzelnen Ämter herausgelöst gehört ?

Es grüsst Sie freundlich J. Fleischhauer

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