Frage an Angela Merkel von Helmut L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
seit dem Erbschaftssteuerreformgesetz werden Geschwister fremden nicht verwandten Personen erbschaftssteuerlich gleichgestellt und auch bei vergleichsweise geringen Nachlässen mit einer schmerzhaft hohen Steuer belegt. Das Ergebnis ist, dass z.B. ein im Regelfall älterer Mensch, der von einem ledigen , verwitweten oder kinderlosen Bruder ( Schwester) das elterliche Haus oder einen Anteil daran im Wert von z.B. 170.000,- Euro erbt, e i n e S t e u e r i.H. v o n s a g e und s c h r e i b e 45.000,-€ ( Freibetrag 20.000,-€ - Steuersatz 30% ) zu zahlen hat.
Teilen Sie die Auffassung, dass diese Regelung im Erbschaftssteuergesetz nicht mit christdemokratischen Grundsätzen vereinbar ist?
Würden Sie im Fall Ihrer Wahl dafür eintreten , dass das Erbschaftsteurreformgesetz hinsichtlich der Geschwisterbesteuerung im Sinn einer Regelung geändert wird, die geschwisterliche Beziehungen respektiert, verteilungsgerecht und familienpolitisch vertretbar ist und im Übrigen auch das Grundgesetz nicht missachtet ( s. Art. 6 : Schutz der Ehe und Familie).
Mit freundlichen Grüßen
H.Ley