Frage an Angela Merkel von Wolf L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bundeskanzler(in) Dr. Merkel,
die Bundesrepublik hat in diesem Jahr die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Als betroffener schwerbehinderter Bürger unseres Staates, möchte ich gerne Ihre Meinung zum Artikel 20, insbesondere zur Frage der Verwirklichung des Grundrechtes auf persönliche Mobilität, erfragen?
Sind Ihnen bereits konkrete staatliche Aktivitäten zu der Frage bekannt, wie für die betroffenen behinderten Menschen, das in der Konvention verbriefte Recht auf persönliche Mobilität tatsächlich erlangen können?
Ist es Ihnen insoweit auch nachvollziehbar, wie schwer es für die betroffenen behinderten Menschen ist, aus dem verbrieften Rechtsanspruch der UN-Konvention, tatsächliche Mobilität trotz der jeweils individuellen Situation erlangen können?
Für Ihr Verständnis zu dem dringenden Anliegen und den sozialen Bedürfnissen behinderter Menschen zur möglichst aktiven Teilhabe in unserer Gesellschaft bedanke ich mich sehr herzlich.
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Lefèvre
(Tetraplegiker)