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Frage von Bernhard K. •

Frage an Angela Merkel von Bernhard K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
messen Sie Verfassungsgerichts-Urteile mit zweierlei Maß?
Wieso verschieben Sie die Verabschiedung einer verfassungsgemäßen Wahlrechtsreform - wie vom BVerfG seit 2008 gefordert - bis auf die Zeit nach der Bundestagswahl, während es Ihnen mit einer vom BVerfG heute geforderten Änderung der Begleit-Gesetze zum EU-Lissabon-Vertrag nicht schnell genug gehen kann und dafür sogar Sondersitzungen geplant sind?
Könnten Sie mir diesen Widerspruch erklären?
Wenn die Abgeordneten sowieso zu Sondersitzungen zusammenkommen, wieso kann dann auch nicht die Wahlrechtsreform angegangen werden?

Bernhard Köglmeier

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