Frage an Angela Merkel von Stefan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel
die CDU/CSU und SPD Fraktionen haben einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht, der die Zielsetzung einer Waffenrechtsänderung beinhaltet.
Unter anderem ist geplant, eine verdachtsunabhängige Kontrolle der ordnungsgemäßen Lagerung der Waffen gesetzlich zu verankern. Es wird betont, daß "der Betroffene die Behörde nicht jederzeit oder gegen seinen Willen in die Wohnung lassen muss". Wer aber "wiederholt und gröblich" der Behörde die Kontrolle verweigert, muss künftig mit dem Widerruf der Besitzerlaubnisse rechnen.
Dies würde bedeuten, dass ich, wenn ich das Grundrecht aus Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnehme, mit Sanktionen rechnen muß. Da der Art. 13 GG auf Grund eines Gesetzes zur Verhütung dringender Gefahren für die Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden kann, es aber geplant ist, Bürger, die absolut gesetzestreu sind und lediglich ihr Grundrecht in Anspruch nehmen, zu sanktionieren, frage ich Sie, wie sich dies vereinbahren lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Hrdy