Frage von Matthias M. • 16.03.2011
Frage an Angela Kolb von Matthias M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Angela Kolb
Im BestattG LSA vom 5. Feb. 2002 wird im §11 (3) für Särge ausgeführt:
"Nach dem Transport sind die Leichen in Särge aus umweltverträglichem Material umzubetten, das innerhalb der Ruhezeiten für Leichen zersetzbar ist, wenn zum Transport nicht bereits derartige Särge verwendet worden sind."
Meine Fragen:
- Wie ist ein umweltgerechtes Material, welches zersetzbar sein muss, zu definieren?
- Warum sind für Urnen dazu keine Normen festgelegt worden?
- Wie wird mit so genannten „vergänglichen Metallurnen“ nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Antwort ausstehend von Angela Kolb SPD