Frage an Anette Pappler von Ulrich O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Pappler,
für gesetzliche Betreuung durch beruflich tätige Betreuer wird seit 2005 unverändert ein Stundensatz (inkl.Auslagenersatz) von Euro 44,-- nach dem 1. Betreuungsjahr (betreute Person mittellos) mit 2 Stunden (Heimbewohner) oder 3,5 Stunden (in eigener Wohnung lebend) pro Monat vergütet, für die Betreuung vermögender Menschen wird nur unwesentlich mehr bezahlt. Qualifizierte gute Betreuungsarbeit kann so regelmässig nur unter Selbstausbeutung des Berufsbetreuers geleistet werden. Sind Sie bereit, sich einzusetzen für die kurzfristige Umsetzung einer deutlichen Erhöhung der monatlich zu vergütenden Stundenzahl (durchschnitlich mind. 5 Stunden) eines Vergütungssatzes in Höhe von Euro 50,-- mit dem baldigen Ziel eines Vergütungssatzes von Euro 70,-- sowie der laufenden Anpassung an die steigenden Lebenshaltungs- und sonstigen Kosten ?
Sehr geehrter Herr Ott,
herzlichen Dank für ihre Nachfrage. Meine Recherchen zu dem Thema habe ich zusammen gefasst. "Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte eine Einigung zur Umsatzsteuerfreiheit der Berufsbetreuervergütung erzielt werden. Berufsbetreuer erhalten eine Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern. Bislang unterliegt diese Vergütung in der Regel der Umsatzsteuerpflicht. Im Jahr 2005 wurde eine Pauschalvergütung eingeführt. In diese Pauschale wurde auch die gesetzliche Umsatzsteuer rechnerisch mit einbezogen. Denn es sollte nicht jede steuergesetzliche Änderung zugleich die Abrechnungsgrundlage verändern. Die nunmehr gefundene Einigung der Koalition zur Änderung im Jahressteuergesetz 2013 hat zur Folge, dass sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufs oder Gewerbes (beispielsweise als Rechtsanwalt oder Steuerberater für den Betreuten) von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Umsatzsteuerbefreiung führt faktisch zu einer Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer. Denn die Pauschalvergütung, von der bislang die Umsatzsteuer abgeführt werden muss, steht künftig netto zur Verfügung. Als Beispiel: Der Einkommenszuwachs beträgt künftig in der höchsten Vergütungsstufe (Stundensatz von 44 €) 7,02 € pro Stunde." (siehe www.spd.de)
Ich stehe natürlich für gute Arbeit und ordentliche Arbeitsbedingungen, die selbstverständlich auch für Berufsbetreuer gelten müssen. Wie viele Betreuungsstunden angemessen sind und in welcher Höhe diese zu vergüten sind, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht überblicken. Ich hoffe Sie haben dafür Verständnis, dass ich noch nicht alle Detailfragen genau und präzise beantworten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Anette Pappler
SPD-Bundestagskandidatin im Wahlkreis 241