Frage an Andreas Zemke von Karl-Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Zemke,
wie gedenken Sie im Fall Ihrer Wahl mit der höchst umstrittenen Affenfolter des Herrn Kreiter an der Uni Bremen umzugehen?
Bekanntlich war vor Gericht die Genehmigungs-Verweigerung derartig sadistischer "Versuche" gescheitert. Das Gericht wertete unverständlicherweise die Freiheit der Forschung höher als den grundgesätzlich verankerten Tierschutz.
Dies mußte Bremen zwar einmal akzeptieren - es kann und darf nicht auf Dauer festgeschrieben werden. Als erwiesen darf angesehen werden, daß diese "Forschung" seit Jahren ohne greifbaren Erfolg ist. Ähnliche "Versuche" an der Uni Bochum wurden nach 22 Jahren eingestellt.
Mit Tierschutzgrüßen aus dem Wendland
K. W. G.
Sehr geehrter Herr G.,
Auch für uns war die Entscheidung des Gerichtes erschütternd. Wir halten das Urteil für grundsätzlich falsch. Dennoch wundert es uns nicht, da nach geltendem Recht, unterschiede im Recht auf Leben einzelner Spezies gemacht werden. Die Entwicklungsstufe eines Lebewesens kann aber nicht die Entscheidungsgrundlage sein, diesem Leid zuzufügen. Die einzige ethische Relevanz bei dieser Frage ist, ob das Lebewesen Leid empfinden kann.
Ebenso sind eventuelle Resultate Prof. Kreiters entgegen seinen Behauptungen für den Menschen wertlos. Widersprochen wird ihm hierbei auch von seinem Kollegen Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator, Sprecher der Deutschen Forschungsgemeinschaft: “Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.”
Die Forschung Kreiters ist also unethisch und für den Menschen unnütz. Trotzdem wird sein Recht auf nicht zielgerichtete Grundlagenforschung höher gewichtet als das Recht der von ihm malträtierten Lebewesen. Hier gilt es öffentlichen Druck auf den Verfassungsgeber zu erzeugen. Ziel muss es sein eine zukunftsorientierte Forschung ohne Tierversuche zu etablieren, um durch direkt verwertbare Erkenntnisse einen maximalen Nutzen für den Menschen zu gewinnen. Dies ist wissenschaftlich längst erwiesen und muss nun im Grundgesetz angeglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zemke