Frage an Andreas Weidling von Frank P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1. Was halten Sie von einem "bedingslosen Grundeinkommen"?
2. Wie stehen Sie zu folgendem Sachverhalt:
Aus gutem Grund dürfen in Deutschland Betäubungsmittel nur durch den Apotheker an Patienten abgegeben werden. Dieses gilt derzeit leider auch in besonderen Notfällen von vernichtenden Schmerzen oder schwerster Atemnot außerhalb der Öffnungszeiten von Apotheken, so dass es hier häufig zu einer Versorgungslücke kommt. Ärzte müssen Betäubungsmittel vorab schriftlich rezeptiert haben. Das Rezept muss vor Auslieferung in der Apotheke vorliegen.
Ärzte dürfen Betäubungsmittel nur unmittelbar persönlich am Patienten anwenden, dürfen sie dem Patienten aber auch im Notfall niemals zur dringend notwendigen weiteren Anwendung überlassen. Dies gilt auch, wenn die erreichbaren Apotheken diese Medikamente nicht vorrätig haben und die Medikamente damit auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege nicht ausreichend zeitnah in der Häuslichkeit verfügbar sind. Die Überlassung von z. B. Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach § 29 Abs. 1 Ziffer 1 Betäubungsmittelgesetz immer noch ein Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.
3. Wie stehen Sie zu den EU Absichten künftig auch gentechnisch manipulierte Futtermittel in Europa zu zu lassen?
4. Was halten Sie von dem Gedanken an die Stelle des Wehrdienstes einen Gesellschaftsdienst treten zu lassen?
5. Wie stehen Sie zu "deutlich mehr" direkter Demokratie?
Sehr geehrter Herr Pestalo,
da ich derzeit wenig Zeit am PC und viel Zeit im Wahlkreis verbringe, mein Vorschlag: Könnten wir uns nächsten Donnerstag persönlich treffen, dann bestünde die Gelegenheit, uns über Ihre Fragen unten auszutauschen. Sie erreichen mich per Mail unter: andreas.weidling@AUF-Partei.de . Gern rufe ich Sie auch zurück, wenn Sie mir Ihre Tel-Nr. hinterlassen.
MfG
Dr. Weidling
AUF-Partei