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Frage von Viola G. •

Frage an Andreas Stonus von Viola G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stonus,

laut Ihrer Biografie haben Sie eine Tochter. Aus diesem Grund würde ich Sie gerne fragen:

Welche Vor- und/oder Nachteile sehen Sie, wenn das Wahlrecht zu Bürgerschafts- und Bezirkswahlen in Hamburg zugunsten eines ELTERNWAHLRECHTS verändert werden würde?

http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/demographischer-wandel-warum-deutschland-das-elternwahlrecht-einfuehren-muss/10910910.html

Vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
V. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

unabhängig von verfassungsrechtlichen Hürden denke ich, dass das von Ihnen genannte Elternwahlrecht sicherlich geeignet wäre zu einer besseren und gerechteren Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Familien in Politik und Verwaltung beizutragen, was ich durchaus begrüße. Ebenso sehe ich darin ein Instrument zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit. Allerdings habe ich erhebliche Zweifel, inwieweit der tatsächliche Wille der Kinder bei der Ausübung des Wahlrechts durch ihre Eltern berücksichtigt wird, vor allem, wenn diese dem Grundschulalter entwachsen sind und – inspiriert durch Schule und Freundeskreis - ein eigenes Interesse für Politik entwickeln, das von der Auffassung der Eltern auch deutlich abweichen kann. Probleme können ebenfalls auftreten, wenn die Eltern nicht die gleiche Partei wählen. Wer darf dann das Stimmrecht für das Kind ausüben?

Hamburg hat das Wahlrecht ab 16 Jahren eingeführt. Dies ist meines Erachtens schon ein Schritt in die richtige Richtung und dient der Generationengerechtigkeit. Von der Einführung eines Elternwahlrechts würde ich nicht nur wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken, sondern auch wegen der praktischen Probleme zurzeit absehen. Dennoch bin ich für eine Stärkung der Eltern- und Kinderrechte in der Politik, beispielsweise auch durch Einführung eines Kinderbeauftragten in der Hamburgischen Verwaltung, der die Interessen von Kindern und Familien ressortübergreifend vertritt. Gute Erfahrungen damit wurden beispielsweise in München oder Stuttgart gemacht. Diesem Beispiel sollte Hamburg folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Stonus