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Antwort von Andreas Stoch
SPD
• 14.10.2011

(...) Nach meinen Informationen macht der Rundfunkstaatsvertrag die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann daher nur erfolgen, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden, d.h. (...)

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