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Andreas Schwab
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Frage von Michaela L. •

Frage an Andreas Schwab von Michaela L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schwab,

seit längeren steht es in Deutschland sehr schlecht um das Hebammenwesen, der Berufsstand steht auf Messers Schneide. Ab Juli 2015 wird es keine Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen mehr geben. Das bedeutet: keine Schwangerschaftsvorsorge, keine Wochenbettnachsorge, keine Haus- oder Geburtshausgeburten, keine Beleggeburten mehr und auch keine ausreichend versicherten Klinikhebammen in Anstellung mehr. Laut SGB 5, Paragraph 24, haben werdende Mütter ein Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes ihres Kindes, doch ohne freiberufliche Hebammen werden sie dieses Recht nicht mehr wahrnehmen können.Das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes ist schon längst nicht mehr gewährleistet. Es ist erstaunlich, dass die wenigsten Menschen in unserer Gesellschaft wissen, dass ein Arzt rechtlich verpflichtet ist eine Hebamme zur Geburt hinzuzuziehen. Die Hebamme hat die gleiche Pflicht, aber nur im Falle von Komplikationen. Sie ist rechtlich die alleinige Kompetenz für die natürlichen Geburt. Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby stellen für Familien eine ganz besondere Zeit dar. Sie begleiten Eltern liebevoll und kompetent durch Schwangerschaft und Wochenbettzeit. Damit tragen unsere Hebammen wesentlich dazu bei, dass Familien einen guten Start haben.Ohne die freiberuflichen Hebammen würden Schwangere und Familien keine ganzheitliche Beratung mehr erhalten. Auch das bringt große Gefahren mit sich. Wie soll eine Geburt ab Juli 2015 aussehen? Wie würde es Ihnen gehen, wenn Sie wüsten, dass ihre Arbeitsstelle 2015 nicht mehr existieren könnte? Abwarten? Zusehen? Über 288.000 Menschen haben auf Change.org eine Petition für die Hebammen unterzeichnet. Bisher wird nur vertröstet - zu lange schon. Es braucht JETZT und SOFORT Lösungen! ich wiederhole mich noch einmal: was würden Sie tun, wenn Sie Juli15 keine berufliche Perspektive mehr hätten? Zusehen? Nichts tun?
Bitte helfen Sie mit. Danke

Hoffnungsvolle Grüße
Michaela Lübeck

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Sehr geehrte Frau Lübeck,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Der Beruf der Hebamme ist ein sehr wichtiger Beruf. Und auch freiberufliche Hebammen – die immerhin 20 % der Geburten in Deutschland betreuen - spielen für werdende Eltern und das Neugeborene bei Haus- wie auch Krankenhausgeburten eine essentielle Rolle. Hebammen bieten nicht nur vor und nach der Geburt eine wichtige Hilfestellung, sie gewährleisten zudem eine sichere Geburt.

Um den Beruf der Hebamme auszuüben, ist die gesetzliche Voraussetzung einer Haftpflichtversicherung zu erfüllen. Ich halte dies sowohl für die Hebammen als auch für die betreuten Familien für sehr wichtig, denn überall wo Fehler geschehen können, müssen diese haftungsrechtlich abgesichert sein. Das Erfordernis einer Haftpflichtversicherung ist auch im Sinne der Hebammen. Deshalb ist es so wichtig, dass dies auch in Zukunft gewährleistet ist. Dass es ab Juli 2015 eine große – und für manche sogar unüberwindbare – Hürde darstellen wird, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist ein Problem, das dringend gelöst werden muss. Deshalb kann ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen.

Es handelt sich hierbei nicht um ein Rechtsgebiet, welches auf europäischer Ebene geregelt wird. Mit dem Maastrichter Vertrag, der 1993 in Kraft trat, hat das Subsidiaritätsprinzip Eingang in die EU-Verträge gefunden. Danach sind für die Bereiche, die nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, die Mitgliedstaaten zuständig. Hier handelt es sich deshalb um nationales Recht, sodass die Kompetenzen zur Regelung dieser Rechtsproblematik auch bei den nationalen Behörden liegen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen, die nationalen Gesetzgeber und Vertreter des Berufsstandes der Hebammen müssen sich nun dringend an einen Tisch setzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden und um den Berufsstand der Hebamme nicht weiter zu gefährden. Nach meinem Kenntnisstand wurden solche Bemühungen von nationaler Ebene bereits getätigt. Ich weiß, dass sich auch meine Kollegen auf nationaler Ebene über den Ernst der Lage bewusst sind und ich hoffe, dass eine für alle Seiten ausgewogene und gerechte Lösung gefunden wird. Die hohe Bedeutung, die diesem Thema zugesprochen wird, ergibt sich bereits daraus, dass es in den Koalitionsvertrag (Unterpunkt 2.4 „Gesundheit und Pflege“) aufgenommen wurde. Einen Link zum Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD finden Sie unter folgendem Link: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf . Außerdem wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) gebildet, in welcher auch der Hebammenverband selbst vertreten ist und welche sich um die Lösung wichtiger Problemstellungen bemüht.
Ich schlage Ihnen vor, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

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