Frage an Andreas Schwab von Peter B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,
gerade lese ich ein Buch von Herrn Gorbatschow. In seiner "Erinnerungen" schreibt er, dass Deutschland fast alle Abmachungen von 1989-1992 erfüllt habe.
Ein Versprechen aber, dass die Nato und die EU nicht gen Osten ausgedehnt wird, habe Deutschland bzw. der Westen nicht erfüllt.
Woher nimmt die EU sich eigentlich das Recht, sich ständig zu erweitern bzw. zumindest Abkommen zu schließen?
Hat die Ukraine nicht vielmehr selbst das Recht, zu entscheiden, welche Zukunft sie haben möchte und vor allem mit wem sie diese gestalten möchte? Zumals ie kulturell und sprachlich Russland sehr viel näher ist als irgendeinem EU-Staat.
Warum treten dann europäische Politiker mit Herrn Klitschko zusammen auf? Ist es nicht so, dass auch in der jetztigen ukrainischen Opposition zwielichtige Typen sitzen?
Warum fragt man nicht endlich die EU-Bevölkerung bei Erweiterungen und bei Abkommen?
Schließlich kann das auf die Menschen in der EU schwerwiegende Veränderungen mit sich bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bätschli
Sehr geehrter Herr Bätschli,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Zunächst möchte dem Eindruck entgegenwirken, dass sich die EU um jeden Preis erweitern sollte. Ein Angebot der Mitgliedschaft wurde gegenüber der Ukraine in den Verhandlungen der letzten Jahre nie geäußert und ist auch nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion. Zur Debatte stand lediglich die Frage, ob zwischen der Ukraine und der Europäischen Union ein Assoziierungsabkommen geschlossen werden soll.
Wir, die EVP und ich persönlich, verfolgen nicht die Absicht, dem ukrainischen Volk ein Abkommen mit der EU oder gar die Mitgliedschaft in der EU gegen ihren Willen aufzuzwingen. Jedoch sollte dem ukrainischen Volk die Möglichkeit, den europäischen Kurs zu wählen, auch nicht verwehrt werden. Dieser Weg sollte der Ukraine, wie jedem Land in Europa, offen stehen. Um Mitglied der Europäischen Union zu werden, müssen gemäß Art. 49 des EU-Vertrags die Voraussetzungen von Art. 2 des EU-Vertrags erfüllt sein. Dies sind keine einfachen Bedingungen und ob ein Land diese erfüllt, wird über einen langen Zeitraum hinweg geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Achtung der Werte der EU, unter anderem die der Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Wie die bisherigen Erweiterungsrunden gezeigt haben, trägt die europäische Integration in hohem Masse zu politischer Stabilität in Europa und zu höherem Wohlstand für die Beteiligten bei. Sollte die Ukraine in den kommenden Jahren Fortschritte in diesem Bereich machen, würden davon alle profitieren.
Wie bereits erwähnt liegt jedoch ein potentieller Beitritt der Ukraine in die EU noch in weiter Ferne. Dennoch haben wir ein großes Interesse daran, dass die Ukraine europäisch ausgerichtet ist. Demokratisch regierte, stabile Nachbarstaaten an den Außengrenzen der Union garantieren uns einen gewissen Schutz und Sicherheit. Ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine wäre für beide Seiten vorteilhaft.
Sie fragen, wann endlich die EU-Bevölkerung bei Erweiterungen der EU nach ihrer Meinung gefragt wird. Bei der Entscheidung ob ein Staat der EU beitreten darf, sind die Mitgliedstaaten der EU maßgeblich beteiligt. Jeder einzelne muss dem Beitritt zustimmen. In Deutschland haben wir ein System der repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, dass der Volkswille von – vom Volk direkt gewählten – Repräsentanten vertreten wird. Auf europäischer Ebene handeln und entscheiden unsere Regierungsvertreter und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Sinne der deutschen Bürger. Wir haben mit unserem System der repräsentativen Demokratie gute Erfahrungen gemacht und ich bin davon überzeugt, dass dies für Deutschland der richtige Weg ist.
In der gegenwärtigen Situation steht jedoch ein anderer Aspekt im Mittelpunkt: Was ich als Mitglied der Europäische Volkspartei (EVP) unterstützen und fördern möchte, ist die Verteidigung demokratischer Werte. Dazu gehört, dass Bürger ihre Meinung in friedlicher Weise äußern können, ohne deshalb Bestrafung und Gewalt befürchten zu müssen. Dass dieser Grundsatz in der Ukraine, als einem Nachbarland der EU, in den letzten Monaten missachtet wurde und auch gemäßigte Bürger harte Strafen durch die Regierung in Kauf nehmen mussten, bereitet mir als Demokrat und Christ große Sorgen. Die unfassbare Gewalt bei den Straßenschlachten in Kiew, die zahlreichen Toten und unzähligen Verletzten bestärken mich in meiner Überzeugung, dass Europa der Ukraine als Partner zur Seite stehen muss.
Meine Überzeugungen stimmen nicht ausnahmslos mit denen der ukrainischen Politiker der verschiedenen oppositionellen Gruppen überein. Aber wenn europäische Politiker in den letzten Wochen und Monaten mit ukrainischen Politikern der Opposition auftraten, dann sehe ich darin den Versuch, in diesem konkreten Fall gemeinsam für die Rechte der ukrainischen Bürger einzustehen. Sympathie und Unterstützung sollten denen gegenüber ausgedrückt werden, die in friedlicher Weise für die Rechte des ukrainischen Volkes im Hinblick auf ihre Meinungsfreiheit einstehen. Zu dieser bekennen sich die Mitglieder der Europäischen Union in Art. 11 des Vertrags von Lissabon. Was die EU erreichen wollte und wofür sie sich auch in den nächsten Wochen einsetzen wird, ist, dass ein Rahmen des Dialoges geschaffen wird, in dem die Grundrechte der Menschen in der Ukraine nicht mit Füßen getreten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab
Sehr geehrter Herr Bätschli,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit.
Zunächst möchte ich dem Eindruck entgegenwirken, dass sich die EU um jeden Preis erweitern sollte. Ein Angebot der Mitgliedschaft wurde gegenüber der Ukraine in den Verhandlungen der letzten Jahre nie geäußert und ist auch nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion. Zur Debatte stand lediglich die Frage, ob zwischen der Ukraine und der Europäischen Union ein Assoziierungsabkommen geschlossen werden soll.
Wir, die EVP und ich persönlich, verfolgen nicht die Absicht, dem ukrainischen Volk ein Abkommen mit der EU oder gar die Mitgliedschaft in der EU gegen ihren Willen aufzuzwingen. Jedoch sollte dem ukrainischen Volk die Möglichkeit, den europäischen Kurs zu wählen, auch nicht verwehrt werden. Dieser Weg sollte der Ukraine, wie jedem Land in Europa, offen stehen. Um Mitglied der Europäischen Union zu werden, müssen gemäß Art. 49 des EU-Vertrags die Voraussetzungen von Art. 2 des EU-Vertrags erfüllt sein. Dies sind keine einfachen Bedingungen und ob ein Land diese erfüllt, wird über einen langen Zeitraum hinweg geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Achtung der Werte der EU, unter anderem die der Menschenwürde, Freiheit und Demokratie. Wie die bisherigen Erweiterungsrunden gezeigt haben, trägt die europäische Integration in hohem Masse zu politischer Stabilität in Europa und zu höherem Wohlstand für die Beteiligten bei. Sollte die Ukraine in den kommenden Jahren Fortschritte in diesem Bereich machen, würden davon alle profitieren.
Wie bereits erwähnt liegt jedoch ein potentieller Beitritt der Ukraine in die EU noch in weiter Ferne. Dennoch haben wir ein großes Interesse daran, dass die Ukraine europäisch ausgerichtet ist. Demokratisch regierte, stabile Nachbarstaaten an den Außengrenzen der Union garantieren uns einen gewissen Schutz und Sicherheit. Ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine wäre für beide Seiten vorteilhaft.
Sie fragen, wann endlich die EU-Bevölkerung bei Erweiterungen der EU nach ihrer Meinung gefragt wird. Bei der Entscheidung ob ein Staat der EU beitreten darf, sind die Mitgliedstaaten der EU maßgeblich beteiligt. Jeder einzelne muss dem Beitritt zustimmen. In Deutschland haben wir ein System der repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, dass der Volkswille von – vom Volk direkt gewählten – Repräsentanten vertreten wird. Auf europäischer Ebene handeln und entscheiden unsere Regierungsvertreter und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Sinne der deutschen Bürger. Wir haben mit unserem System der repräsentativen Demokratie gute Erfahrungen gemacht und ich bin davon überzeugt, dass dies für Deutschland der richtige Weg ist.
In der gegenwärtigen Situation steht jedoch ein anderer Aspekt im Mittelpunkt: Was ich als Mitglied der Europäische Volkspartei (EVP) unterstützen und fördern möchte, ist die Verteidigung demokratischer Werte. Dazu gehört, dass Bürger ihre Meinung in friedlicher Weise äußern können, ohne deshalb Bestrafung und Gewalt befürchten zu müssen. Dass dieser Grundsatz in der Ukraine, als einem Nachbarland der EU, in den letzten Monaten missachtet wurde und auch gemäßigte Bürger harte Strafen durch die Regierung in Kauf nehmen mussten, bereitet mir als Demokrat und Christ große Sorgen. Die unfassbare Gewalt bei den Straßenschlachten in Kiew, die zahlreichen Toten und unzähligen Verletzten bestärken mich in meiner Überzeugung, dass Europa der Ukraine als Partner zur Seite stehen muss.
Meine Überzeugungen stimmen nicht ausnahmslos mit denen der ukrainischen Politiker der verschiedenen oppositionellen Gruppen überein. Aber wenn europäische Politiker in den letzten Wochen und Monaten mit ukrainischen Politikern der Opposition auftraten, dann sehe ich darin den Versuch, in diesem konkreten Fall gemeinsam für die Rechte der ukrainischen Bürger einzustehen. Sympathie und Unterstützung sollten denen gegenüber ausgedrückt werden, die in friedlicher Weise für die Rechte des ukrainischen Volkes im Hinblick auf ihre Meinungsfreiheit einstehen. Zu dieser bekennen sich die Mitglieder der Europäischen Union in Art. 11 des Vertrags von Lissabon. Was die EU erreichen wollte und wofür sie sich auch in den nächsten Wochen einsetzen wird, ist, dass ein Rahmen des Dialoges geschaffen wird, in dem die Grundrechte der Menschen in der Ukraine nicht mit Füßen getreten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab